Tierbeobachtungsreisen in Brasilien, Indien, Tansania oder Botswana - Spezialveranstalter Fauna-Reisen
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Fauna-Reisen GmbH


Allgemeine Geschäftsbedingungen und Formblatt gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302

 

Sehr geehrter Kunde und Reisender,
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde benannt) und der Fauna-Reisen GmbH (nachfolgend F-R benannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Diese AGB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB. 
Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fauna-Reisen GmbH entnehmen.
Zu Ihren Rechten gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 haben wir nachfolgend das dafür vorgeschriebene „Standard-Formblatt“ aufgeführt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
1. Reiseanmeldung

1.1 Der Kunde bietet F-R mit seiner Reiseanmeldung (Buchung) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an. Der Pauschalreisevertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung von F-R beim Kunden zustande (Annahmeerklärung). Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird F-R dem Kunden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) übermitteln, in welcher auch die Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für die gebuchte Reise enthalten sind. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, per Fax, über das ­Buchungsformular unserer Internetseite, per E-Mail sowie mündlich und fernmündlich erfolgen.
1.2 Der Inhalt der Reisebestätigung muss mit der Reiseanmeldung übereinstimmen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot durch F-R vor, an das F-R für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme ausdrücklich erklärt oder schlüssig annimmt (z.B. durch Leistung der Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises).

2. Zahlung, Sicherungsschein und Reiseunterlagen

2.1 Für alle Reisen außer Schiffsreisen bzw. Kreuzfahrten: Nach Erhalt der Reisebestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises auf das Konto von F-R zu überweisen. Dazu muss dem Kunden der Sicherungsschein von F-R vorliegen, der der Vorschrift des Paragraph 651 k Abs. 3 BGB entspricht. F-R hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Versicherung abgeschlossen.
2.1.1 Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn zu leisten.
2.1.2 Beträgt die Zeit zwischen dem Tag der Reiseanmeldung und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Vorliegen der Reisebestätigung fällig.
2.2 Bei Buchung einer Schiffsreise bzw. Kreuzfahrt: Nach Erhalt der Reisebestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises auf das Konto von F-R zu überweisen. Dazu muss dem Kunden der Sicherungsschein von F-R vorliegen, der der Vorschrift des § 651 k Abs. 3 BGB entspricht.
2.2.1 Die Restzahlung bei Schiffsreisen ist 60 Tage vor Reisebeginn zu leisten.
2.2.2 Beträgt die Zeit zwischen dem Tag der Reiseanmeldung und dem Reisebeginn weniger als 60 Tage, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Vorliegen der Reisebestätigung fällig.
2.3 Etwaige Sicherheitsgebühren der Fluggesellschaften oder Flughafensteuern müssen am Flughafen direkt entrichtet werden und sind nicht Bestandteil des Reisepreises.
2.4 Erst nach Eingang des vollständigen Reisepreises auf dem Konto von F-R werden die Reise­unterlagen bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn übersandt. Reiseunterlagen in diesem Zusammenhang sind solche, die dem Kunden einen direkten Anspruch auf die Reiseleistung garantieren, wie das Elektronische Flugticket oder den Reisegutschein (Travel Voucher). 
2.5 F-R ist berechtigt, seine Leistung von der getätig­ten Rechnungszahlung abhängig zu machen. Gehen die Zahlungen des Kunden nicht fristgerecht und vollständig ein und zahlt der Kunde auch nach einer Mahnung nicht, kann F-R den Pauschalreisevertrag kündigen und die unter Ziff. 5.3 aufgeführten pauschalen Stornierungsgebühren geltend machen; vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unseres zum Zeitpunkt der Reisebuchung gültigen Online-Angebotes und aus den Angaben in der Reisebestätigung.
3.2 Leistungen, welche als Fremdleistungen direkt am Urlaubsort bei Drittfirmen, z.B. den eigenständigen Incoming-Unternehmen oder anderen Veranstaltern, gebucht und bezahlt werden (z.B. Ausflüge, Rundfahrten usw.) sind nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages und unterliegen somit auch nicht der Haftung von Fauna-Reisen.
3.3 Falls der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich F-R bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendung bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder die nicht in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von F-R nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet. Jedoch nur, wenn die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Kurzfristig notwendige Änderungen der Flugzeiten, der Fluggesellschaft, der Streckenführung sowie Zwischenlandungen behalten wir uns ausdrücklich vor, soweit dadurch nicht unzumutbar eine vereinbarte Nachtruhe betroffen ist.
4.2 Erhebliche Vertragsänderungen sind nur mit Zustimmung des Kunden zulässig. Diese müssen dem Kunden von F-R in einem Angebot zur erheblichen Vertragsänderung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) mitgeteilt werden. In diesem Fall kann innerhalb einer von F-R gesetzten Frist vom Kunden verlangt werden, dass er das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot als angenommen. Mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung kann F-R dem Kunden auch wahlweise die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g BGB „Ausschlussfrist, Verjährung“ wird verwiesen.
4.3 Änderungen des Reisepreises nach Abschluss des Pauschalreisevertrages sind nur zulässig, wenn dazu nachfolgende Gründe vorliegen:
4.3.1 Es tritt eine Änderung des Wechselkurses ein, auf dem die Reise basiert. In diesem Fall kann F-R den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Reise für F-R verteuert.
4.3.2 Nach Vertragsschluss erhöhen sich die Beförderungskosten (z.B. Kerosinpreise oder Flughafengebühren). In diesem Fall behält sich F-R das Recht vor, den Reisepreis um den Betrag zu erhöhen, der vom  Beförderungsunternehmen zusätzlich gefordert wird.
Eine nachträgliche Änderung des Reisepreises muss dem Kunden durch eine Änderungsmitteilung auf einem dauerhaften Datenträger, unverzüglich bis spätestens 21. Tag vor Reisebeginn mitgeteilt werden.
4.4 Bei einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Innerhalb einer von F-R gesetzten Frist kann vom Kunden verlangt werden, dass er das Angebot zur Preiserhöhung über 8 % annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot als angenommen.
4.5 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die unter 4.3 genannten Beförderungskosten oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben, und dies zu niedrigeren Kosten bei F-R führt. Vom zu erstattenden Mehrbetrag darf F-R die tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen. Auf Verlangen muss deren Zusammensetzung nachgewiesen werden.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert F-R den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann F-R eine angemessene Entschädigung verlangen. Es sei denn, der Rücktritt ist von F-R zu vertreten oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe treten unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (auf § 651 h III BGB, Fassung ab 1. Juli 2018 wird verwiesen).
5.3 Die Höhe der pauschalierten Entschädigung berechnet sich aus dem Reisepreis und dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung wie folgt:
Für alle Reisen außer Schiffsreisen bzw. Kreuzfahrten:

  • bis 90 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises;
  • ab 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises;
  • ab 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises;
  • ab 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises;
  • ab 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises;
  • ab 6 Tage vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.

Für alle Schiffsreisen bzw. Kreuzfahrten:

  • bis 90 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises;
  • ab 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises;
  • ab 59 bis 6 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises;
  • ab 5 Tage vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Schiffsreise 95 % des Reisepreises.

Für einige Reisen gelten abweichende Stornierungsbedingungen, die auf der jeweiligen Seite unseres Online-Angebotes unter der Rubrik „Geänderte Stornierungsgebühren" aufgeführt sind.

5.4 Dem Kunden bleibt es unbenommen, gegenüber F-R den Nachweis zu führen, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Reise entstanden ist.
5.5 Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen nach Vertragsabschluss (Änderungen von Reiseziel, Reisetermin, Abflugort oder anderer Vertragsbestandteile) besteht nicht, sofern F-R seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Artikel 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat.
5.6 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt (auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen). F-R kann diesem Verlangen widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Kunde und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. F-R hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erbringen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzperson Mehrkosten entstehen.

6. Rücktritt / Kündigung durch Fauna-Reisen

6.1 F-R kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis 28 Tage vor Reiseantritt vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn in der vorvertraglichen Information, der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden die Erklärung zugegangen sein muss, mitgeteilt wurden. Bei unseren Schiffsreisen beträgt diese Frist 40 Tage vor Reiseantritt. Auf die Regelungen gemäß § 651 h IV BGB wird an dieser Stelle verwiesen. In diesen Fall werden dem Kunden alle bis dahin geleisteten Zahlungen unverzüglich erstattet.
6.2 F-R haftet bei einem Rücktritt nicht für entstehende Gebühren aus Fremdleistungen, die der Kunden zur Verlängerung seiner Reise individuell gebucht hat. Ebenso besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für Visakosten, Impfungen oder ähnliches.
6.3 Nach Antritt der Reise kann F-R den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist (z.B. wenn den Weisungen der örtlichen Reiseleitung nicht nachgekommen und dadurch die Qualität der Reisedurchführung erheblich beeinträchtigt wird). In diesem Fall behält F-R den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

7. Beschränkung der Haftung

7.1 F-R haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller auf unserer Internetseite angegebenen Reiseleistungen, sofern F-R nicht vor Vertragsschluss eine Änderung einzelner Leistungen mitgeteilt hat und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. F-R haftet auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
7.2 F-R haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die er als Fremdleistungen nur vermittelt (z.B. individuelle Verlängerungen, Anschlussprogramme oder der Besuch öffentlicher Veranstaltungen, Mietwagen) und die als solche in der Leistungsbeschreibung entsprechend gekennzeichnet sind.
7.3 Die reisevertragliche Haftung von F-R für Schäden, welche nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, wenn der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
7.4 Sofern für eine von einem bestimmten Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich F-R darauf berufen.

8. Mitwirkungspflicht des Kunden

8.1 Der Kunde hat F-R zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (wie das Elektronische Flugticket oder den Reisegutschein/Travel Voucher) nicht bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn erhalten hat.
8.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, F-R einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel F-R zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe unter „Sitz des Reiseveranstalters“). Während der Reise kann F-R auch unter einer 24-Stunden Service-Nummer erreicht werden, die der Kunde mit den Reiseunterlagen erhält. Soweit F-R infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Örtliche Reiseleiter oder Agenten sind nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen.
8.3 Beabsichtigt der Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB zu kündigen, hat er F-R zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einzuräumen.

9. Anmeldung von Ansprüchen

9.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber F-R geltend zu machen. Im Interesse des Kunden sollte die Anmeldung der Ansprüche unbedingt schriftlich erfolgen.
9.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen F-R an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Über die ungefähren Fristen für die Erlangung notwendiger Visa sowie über die jeweils zutreffenden Gesundheits- und Impfbestimmungen, die sich auch kurzfristig ändern können, wird durch F-R vor der Reisebuchung informiert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihnen in Bezug auf die Gesundheits- und Impfbestimmungen nur Hinweise geben dürfen und dass Sie sich außerdem rechtzeitig von Ihrem Arzt beraten lassen sollten, auch in Hinsicht etwaiger Impfunverträglichkeiten.

11. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

F-R ist laut EU-Verordnung verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Airline noch nicht fest, so ist F-R verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald F-R Kenntnis darüber hat welche Airline den Flug durchführen wird, muss F-R den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden genannte Airline, muss F-R den Kunden über den Wechsel informieren. F-R muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so schnell wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

12. Allgemeines

12.1 Alle Angaben entsprechen dem Stand 17.10.2023.
12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12.3 Zur finanziellen Schadensbegrenzung für den Krankheitsfall des Kunden werden dringend der Abschluss einer Reisekranken- und Reiserückritt-Versicherung empfohlen.
12.4 Der Kunde kann F-R nur an deren Sitz nach deutschem Recht verklagen. Für Klagen von F-R gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von F-R maßgebend.

13. Datenschutz

Personenbezogen Daten, die der Kunde F-R im Rahmen der Abwicklung der Reisebuchung zur Verfügung stellt, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von F-R finden sich in unserer separaten Datenschutzerklärung.

14. Außergerichtliche Streitbeilegung

F-R ist nicht dazu verpflichtet, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. F-R nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

15. Anschrift und Sitz des Reiseveranstalter

Fauna-Reisen GmbH, 13156 Berlin, Deutschland, Schlossallee 8
Registergericht AG Charlottenburg, HRB 130976
Geschäftsführer Ralf Gugat
Telefon: 030-476 23 82
Telefax: 030-476 23 25
Internet: www.fauna-reisen.de


Standard-Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden

vor Buchung einer Pauschalreise nach § 651a des BGB

Als Reiseveranstalter bietet Ihnen Fauna-Reisen kombinierte Reiseleistungen an, bei der es sich um eine Pauschalreise im Sinne der EU-Richtlinie 2015/2302 handelt. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Der Reiseveranstalter Fauna-Reisen GmbH (im folgenden F-R benannt) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt F-R über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Ihre wichtigsten Rechte gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302:

  • Der Reisende erhält alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Der Reisende erhält mit den Reiseunterlagen eine Notruf-Telefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die er sich mit F-R in Verbindung setzen kann.
  • Der Reisende kann die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist, und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
  • Der Reisepreis der gebuchten Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (wie zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhält die volle Erstattung aller bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, hat der Reisende Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Der Reisende kann bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
  • Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • F-R leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich während der Reise in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz von Fauna-Reisen – oder in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz von F-R oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Fauna-Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 611 533-5859, Telefax:+ 49 611 533-4500, E-Mail: ruv@ruv.de). Der Reisende kann die R+V Allgemeine Versicherung AG kontaktieren, wenn ihm Leistungen aufgrund einer Insolvenz der Fauna-Reisen GmbH verweigert werden.

Weiterführende Informationen zu Ihren Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015 / 2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form finden Sie unter: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Standard-Formblatt als Pdf-Version

 
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